Bei unfachmännischer Installation besteht BRANDGEFAHR.
Alle elektrischen Betriebsmittel in den Ladestromkreisen und am Zählerplatz müssen für die Betriebsart „Dauerlast“ ausgelegt sein, da diese für ca. 5 bis 10 Stunden Maximalstrom führen.
Die Installation einer Wallbox / Ladesäule darf daher nur von einem Elektro-Fachbetrieb mit gültigem Eintrag in der Handwerksrolle und im Installateur-Verzeichnis des Energieversorgers ausgeführt werden. Außerdem sollte er mit den 2020 festgelegten DIN-Vorschriften betraut sein.
Eine Wallbox ist grundsätzlich anmeldepflichtig beim Energieversorger!
Unsere Leistungen: